R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
02.10.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: § 64 EEG 2014 – Prüfungen kleiner Kapitalgesellschaften oder von der Prüfungspflicht befreiter Gesellschaften – Teilnahmebescheinigung nach einer Qualitätskontrolle oder Ausnahmegenehmigung

Nach § 64 Abs. Abs. 3 Nr. 1c) EEG 2014 sind geprüfte Jahresabschlüsse die Grundlage für die von WP/vBP zu erstellenden Bescheinigungen. Noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob die Prüfung der Jahresabschlüsse kleiner Kapitalgesellschaften, oder von der Prüfungspflicht nach §§ 264 Abs. 3, Abs. 4 oder 264b HGB befreiter Gesellschaften gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen sind. Handelt es sich umgesetzliche Abschlussprüfungen, wird die Berufspflicht zur Durchführung eine Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 1WPO begründet. Bis zur abschließenden Klärung dieser Frage wird Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern, die nicht über eine Teilnahmebescheinigung oder Ausnahmegenehmigung verfügen, empfohlen, ggf. eine Ausnahmegenehmigung nach § 57a Abs. 1 S. 2 und 3 WPOzu beantragen. Zu Änderungen in der Besonderen Ausgleichsregelung nach dem EEG 2014 s. den Hinweis des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, BB 2014, 2347).

(www.wpk.de)

stats