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Arbeitsrecht
24.11.2016
Arbeitsrecht
BAG: Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Untergang durch Anspruch auf Teilrente - Altersdiskriminierung

Das BAG hat mit Urteil vom 22.9.2016 – 6 AZR 397/15 – wie folgt entschieden:

1. Die Teilrente ist keine eigene Rentenart, sondern eine quotierte Vollrente. Teil- und Vollrente betreffen denselben individuellen Altersrentenanspruch.

2. Die Möglichkeit, eine Teilrente nach § 42 SGB VI zu beziehen, lässt den Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe nach § 8 Ziff. 1 Buchst. c TV SozSich untergehen.

3. Der Untergang des Anspruchs auf Überbrückungsbeihilfe aufgrund einer Teilrentenberechtigung führt nicht zu einer Altersdiskriminierung des betroffenen Arbeitnehmers.

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