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Arbeitsrecht
01.10.2009
Arbeitsrecht
BAG: Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur Übernahme eines Leiharbeitnehmers- Gleichstellungsgebot („equal-pay-Gebot“)

Der Betriebsrat kann seine Zustimmung zu einer personellen Maßnahme gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG nur verweigern, wenn die Maßnahme selbst gegen ein Gesetz, einen Tarifvertrag oder eine sonstige Norm verstößt. Geht es um die Übernahme eines Leiharbeitnehmers in den Betrieb des Entleihers, muss diese als solche untersagt sein. Ein Verstoß gegen das Gleichstellungsgebot von § 3 Abs. 1 Nr. 3, § 9 Nr. 2 AÜG („equal-pay-Gebot“) begründet für den Betriebsrat des Entleiherbetriebs kein Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG. Dies gilt sowohl für die gewerbsmäßige als auch für die nicht gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung.

BAG-Entscheidung vom 21.7.2009 - 1 ABR 35/08.

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