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Arbeitsrecht
29.11.2017
Arbeitsrecht
EU-Kommission: Zugang zum Sozialschutz für alle gewährleisten

Die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte kommt voran. Am 20.11.2017 hat die EUKommission mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbändenauf EU-Ebene diskutiert, wie alle Beschäftigten und Selbstständigen Zugang zum Sozialschutz und zur Arbeitsvermittlung erhalten können. Nur wenige Tage nach ihrer Proklamierung durch den Rat, das Europäische Parlament und die Kommission auf dem Sozialgipfel in Göteborg ist dies ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung der europäischen Säule sozialer Rechte.

Im Jahr 2016 waren knapp unter 40 % der Erwerbstätigen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen oder selbstständig tätig. Die Kommission will allen Menschen Zugang zum Sozialschutz verschaffen, die wegen ihres Beschäftigungsstatus bislang keinen hinreichenden Zugang haben und deshalb größerer wirtschaftlicher Unsicherheit ausgesetzt und weniger gegen soziale Risiken abgesichert sind.

(PM EU-Kommission vom 20.11.2017)

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