LAG Nürnberg: Wirksamkeit einer Ausschlussfrist, die Mindestlohnansprüche nicht ausschließt
Das LAG Nürnberg hat mit Urteil vom 9.5.2017 – 7 Sa 560/16 – wie folgt entschieden:
Nimmt eine Ausschlussfrist Ansprüche wegen des gesetzlichen Mindestlohns nicht aus, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Ausschlussfrist. Die Ausschlussfrist ist vielmehr nur insoweit unbeachtlich, als Ansprüche auf Mindestlohn tangiert sind.