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Arbeitsrecht
19.08.2015
Arbeitsrecht
BAG: Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers

Das BAG hat mit Urteil vom 17.3.2015 – 9 AZR 702/13 – wie folgt entschieden:

1. Ein nach § 888 Abs. 1 ZPO zu vollstreckender Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung unterscheidet sich wesentlich von einem nach § 894 ZPO zu vollstreckenden Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung.

2. Bedarf es zum Abschluss eines die Beschäftigungspflicht begründenden Arbeitsverhältnisses noch der Abgabe einer Willenserklärung durch den Arbeitgeber, ist der Leistungsantrag auf Beschäftigung unbegründet.

3. Das Gericht kann einen Beschäftigungsantrag nicht hilfsweise zugleich als Antrag auf Abgabe einer Willenserklärung für den Fall auslegen, dass es zu der Auffassung gelangt, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien (noch) nicht besteht.

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