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Arbeitsrecht
04.01.2010
Arbeitsrecht
: Weitere Änderungen im Jahr 2010

Die folgende Übersicht zeigt weitere wichtige Änderungen und Neuregelungen zum Jahresbeginn 2010 im Bereich des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS):

  • Die Verlängerung der Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld auf 18 Monategilt für alle Betriebe, die mit der Kurzarbeit in 2010 beginnen. Für Betriebe, die mit der Kurzarbeit schon 2009 begonnen haben, gilt eine Bezugsfrist von 24 Monaten. Von dieser Regelung unabhängig bleibt es außerdem bei den besonderen Erleichterungen der Kurzarbeit durch die Konjunkturmaßnahmen der Bundesregierung, so z. B. die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge. Diese Regelung ist im SGB III geregelt und gilt bis zum 31.12.2010.
  • Neue pauschalierte Nettoentgelte für die Berechnung des Kurzarbeitergelds: Das Kurzarbeitergeld beträgt für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 67% und für die übrigen Arbeitnehmer 60% der so genannten Nettoentgeltdifferenz in einem Kalendermonat.
  • Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld für das Jahr 2010 wird auf 0,41% festgesetzt.
  • Die aktualisierten Durchführungsanweisungen der BfA zur Ausländerbeschäftigung sind unter www.arbeitsagentur.de abrufbar.
  • Die arbeitsrechtlichen Regelungen des Gendiagnostikgesetzes treten am 1.2.2010 in Kraft (vgl. Wiese, BB 2009, 2198).
  • Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1.1.2010 unverändert 19,9% in der allgemeinen Rentenversicherung und 26,4 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
  • Der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe wird von 4,4% auf 3,9% gesenkt.
  • Der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt auch für 2010 weiterhin 79,60 Euro.
  • Die derzeit gültigen gesetzlichen Mindestnettobeträge gelten auch für das Jahr 2010 fort. Die Mindestnettobeträge sind für Beschäftigte relevant, die die Altersteilzeit vor dem 1.7.2004 begonnen haben (sog. Altfälle).
  • Die Betriebsprüfer der Rentenversicherer prüfen im Jahr 2010 erstmalig auch Beitragszahlungen zur Unfallversicherung.
  • Die Meldung der Arbeitsstunden an die Unfallversicherungsträger gilt ab 1.1.2010 zwingend.
  • Für das Jahr 2009 ist die Anzeige über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis zum 31.3.2010 abzugeben.
  • Die Lohnsteuerkarte aus Papier für das Jahr 2010 wird auch für das Jahr 2011 gelten, da die Datenbank der elektronischen Lohnsteuerkarte nicht rechtzeitig fertig wird.

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