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Arbeitsrecht
23.10.2015
Arbeitsrecht
BAG: Weiterbildung – Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs gegen eine Entgeltforderung

Das BAG hat mit Beschluss 22.9.2015 – 9 AZR 143/14 – wie folgt entschieden:

Hat der Arbeitgeber mit einem Erstattungsanspruch gegen Arbeitseinkommen aufgerechnet, obliegt es ihm – unabhängig von einer entsprechenden Rüge des Arbeitnehmers – darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass die Aufrechnung unter Beachtung der Pfändungsschutzvorschriften erfolgt ist.

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