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Arbeitsrecht
24.09.2015
Arbeitsrecht
LAG Düsseldorf: Waschzeit ist keine Arbeitszeit

LAG Düsseldorf, Pressemitteilung vom 28.8.2015 – 9 Sa 425/15

Die Parteien haben über die Verpflichtung zur Vergütung von Umkleide- und Waschzeiten eines Werkstattmitarbeiters, der seit 1996 als Kfz-Mechaniker bei einem städtischen Verkehrsunternehmen beschäftigt ist, gestritten. Der am 03.08.2015 im Termin vor der 9. Kammer widerruflich geschlossene Vergleich ist von keiner der Parteien innerhalb der am 24.08.2015 abgelaufenen Frist widerrufen worden. Der Vergleich ist damit bestandkräftig. Das Verfahren ist beendet.

Arbeitsgericht Oberhausen, 3 Ca 1700/14, Urteil vom 04.03.2015

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 9 Sa 425/15

 

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