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Arbeitsrecht
03.12.2009
Arbeitsrecht
Finanzausschuss: Wachstumsbeschleunigungsgesetz mehrheitlich befürwortet

Der Finanzausschuss hat am 2.12.2009 den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (BR-Drs. 17/15) mit den Stimmen der beiden Fraktionen angenommen. SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Gesetzentwurf ab. Die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Senkung der Umsatzsteuer für Beherbergungsleistungen war zuvor in einer von der Opposition verlangten getrennten Abstimmung mit der Mehrheit von Unions- und FDP-Fraktion angenommen worden, während die drei Oppositionsfraktionen dagegen stimmten. Unions- und FDP-Fraktion hatten vor der Abstimmung eine Reihe von Änderungen an dem Gesetz beschlossen, um unter anderem Klarstellungen bei dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % für Hotels und Beherbergungsbetriebe (bisher 19 %) vorzunehmen. So soll der ermäßigte Satz sowohl für Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch für kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern und vergleichbaren Einrichtungen gelten, wie es in der Begründung des entsprechenden Änderungsantrages heißt. Klargestellt wird darin ebenfalls, dass der ermäßigte Satz auch für die kurzfristige Überlassung von Campingflächen gelten soll. „Nicht von der Steuermäßigung umfasst, da sie nicht unmittelbar der Beherbergung dienen, sind die Verpflegung, insbesondere das Frühstück, der Zugang zu Kommunikationsnetzen (insbesondere Telefon und Internet), die TV-Nutzung (pay per view), die Getränkeversorgung aus der Minibar, Wellnessangebote, Überlassung von Tagungsräumen, sonstige Pauschalangebote usw., auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Beherbergung abgegolten sind", heißt es in der Begründung.

Auf Nachfragen erläuterte die Bundesregierung, dass eine „kurzfristige Beherbergung" alle Beherbergungen bis zu sechs Monaten umfasse, da die steuerfreie Vermietung bei sechs Monaten beginne und für eine kurzfristige Vermietung keine neue Grenze gezogen werden könne. Auf Fragen nach der Abgrenzung von Leistungen wie Wellness oder W-Lan erklärte die Regierung, es könne Abgrenzungsprobleme geben. So müsse die Nutzung eines Schuhputzautomaten sicher nicht extra auf der Hotelrechnung ausgewiesen werden, die Nutzung der Sauna aber wohl. Es werde für diese Fälle ebenso wie bei Beherbergungsleistungen in "vergleichbaren Einrichtungen" Rundschreiben des Finanzministeriums geben.

(PM BR vom 2.12.2009)

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