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Arbeitsrecht
09.09.2015
Arbeitsrecht
BAG: Wachdienst auf einem Trossschiff - Fakturierung der Arbeitsstunden

BAG, Urteil vom 23.7.2015 – 6 AZR 451/14

Gemäß § 46 Nr. 11 Abs. 3 TVöD-BT-V (Bund) ist der innerhalb einer Wachschicht geleistete Wachdienst abhängig von der darin auftretenden Belastung einheitlich zu fakturieren. Erbringt ein Arbeitnehmer vier Stunden aktiven Wachdienst und leistet anschließend acht Stunden Bereitschaftsdienst, so sind diese zwölf Stunden Wachdienst grundsätzlich gemäß § 46 Nr. 11 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. a TVöD-BT-V (Bund) einheitlich zu fakturieren und wie acht Arbeitsstunden zu vergüten.

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