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Arbeitsrecht
21.06.2016
Arbeitsrecht
BAG: Vertrag zugunsten Dritter - Rechtswahl

Das BAG hat mit Urteil vom 23.3.2016 – 5 AZR 767/14 – wie folgt entschieden:

Im Sinne des Art. 4 Abs. 2 Rom I-VO ist die charakteristische Leistung eines Schuldbeitritts zu Vergütungsverpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern die Zahlung von Geld.

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