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Arbeitsrecht
02.12.2010
Arbeitsrecht
: Verpflichtendes Meldeverfahren für Betriebsrenten

Ab dem 1.1.2011 sind Arbeitgeber, die Versorgungsbezüge an Betriebsrentner zahlen, zur maschinellen Erstellung und Übermittlung ihrer Meldungen an die Krankenkassen verpflichtet. Bis einschließlich Dezember 2010 kann noch manuell oder auch maschinell gemeldet werden. Betroffen sind alle Unternehmen, die Versorgungsbezüge wie Renten oder Kapitalleistungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung auszahlen. Die Neuregelung gilt für Arbeitgeber sowie für Pensions- und Unterstützungskassen oder Lebensversicherer.

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