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Arbeitsrecht
19.11.2015
Arbeitsrecht
BAG: Vergütung wegen Annahmeverzugs - Geltendmachung - Jugend- und Auszubildendenvertreter

Das BAG hat mit Urteil vom 19.8.2015 – 5 AZR 1000/13 – wie folgt entschieden:

1. Es bleibt unentschieden, ob § 1 Abs. 1 Satz 1 Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV-Forst) für die Eröffnung des Geltungsbereichs neben dem Bestand eines Arbeitsverhältnisses die tatsächliche Eingliederung des Arbeitnehmers voraussetzt.

2. Das Recht eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung, mit dem Verlangen auf Weiterbeschäftigung ein Arbeitsverhältnis zu begründen, soll auch sicherstellen, dass die weitere Amtsausübung auf gesicherter wirtschaftlicher Grund-lage folgen kann.

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