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Arbeitsrecht
02.04.2015
Arbeitsrecht
BAG: Vergütung von Wartezeiten im Linienverkehr

Das BAG hat mit Urteil vom 28.1.2015 — 5 AZR 536/13 — wie folgt entschieden:

Wartezeiten im Linienverkehr sind nach § 8 Abs. 2 des Manteltarifvertrags Privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005 zu vergüten. In den Wartezeiten enthaltene, wirksam angeordnete Pausen sind hiervon ausgenommen.

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