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Arbeitsrecht
19.11.2013
Arbeitsrecht
BAG: Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters

Das BAG hat mit Urteil vom 15.10.2013 - 3 AZR 10/12 - entschieden: Das in § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG idF des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3610) für die Unverfallbarkeit von Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bestimmte Mindestalter von 35 Jahren bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist mit Unionsrecht vereinbar und verfassungsgemäß.

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