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Arbeitsrecht
30.11.2011
Arbeitsrecht
BAG: Treuepflicht eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst – Fragerecht

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 12.5.2011 – 2 AZR 479/09 – wie folgt: Eine ordnungsgemäße Befragung zwecks Feststellung der Verfassungstreue – als Bestandteil der Eignung i. S. v. Art. 33 Abs. 2 GG – setzt voraus, dass der Bewerber nach konkreten Umständen befragt wird, die gemäß den Anforderungen der ins Auge gefassten Tätigkeit einstellungsrelevant sind. Die allgemeine Frage, ob der Bewerber (irgend) einer verfassungsfeindlichen Organisation oder Partei angehört, wird dieser Vorgabe regelmäßig nicht gerecht. Drängte sich dem Arbeitnehmer bei seiner Einstellung auf, dass er wegen seines politischen Engagements nicht in der Lage sein werde, das für die angestrebte Tätigkeit erforderliche Maß an Verfassungstreue aufzubringen, und versäumt er es bewusst, diesen Umstand zu offenbaren, kann dies den Arbeitgeber – unabhängig von Inhalt und Umfang einer Belehrung zur Verfassungstreue – zur Anfechtung des Arbeitsvertrags berechtigen. Bringt ein Beschäftigter nicht das erforderliche Maß an Verfassungstreue auf, kann dies den öffentlichen Arbeitgeber – je nach den Umständen des Einzelfalls – zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus Gründen in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers berechtigen. Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt eine konkrete Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses voraus.

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