R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
05.08.2016
Arbeitsrecht
LAG Berlin: Teilzeitarbeitsverhältnis; Freimonate; ganzjährige anteilige Zahlungsweise

Das LAG Berlin hat mit Urteil vom 13.05.2016 – 6 Sa 174/16 – wie folgt entschieden:

Hat ein Arbeitnehmer im Rahmen eines „8/12-Teilzeitmodells“ im Jahr vier Freimonate, bedeutet die Vereinbarung, dass die anteilige Vergütung verteilt auf alle zwölf Monate gezahlt wird, in aller Regel nur eine von § 614 BGB abweichende Vor- oder Nachschusspflicht, nicht jedoch die Verpflichtung des Arbeitgebers, Arbeitsvergütung unabhängig von der Jahresarbeitsleistung des Arbeitnehmers bezahlen zu müssen.

stats