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Arbeitsrecht
14.02.2011
Arbeitsrecht
BAG: Tarifvertragliche Ausschlussfrist bei Entgeltanspruch eines Betriebsratsmitglieds

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 8.9.2010 – 7 AZR 513/09 – wie folgt: Eine für „tarifliche Ansprüche“ geltende tarifvertragliche Ausschlussfrist erfasst regelmäßig auch gesetzliche und vertragliche Ansprüche, deren Bestand von einem tariflich ausgestalteten Anspruch abhängig ist. Im Anwendungsbereich eines Tarifvertrags sind der Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Entgeltfortzahlung nach § 37 Abs. 2 BetrVG sowie der Anspruch auf das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit einer betriebsüblichen beruflichen Entwicklung gemäß § 37 Abs. 4 S. 1 BetrVG von einem tariflich ausgestalteten Anspruch abhängig. Sie unterfallen daher einer für „tarifliche Ansprüche“ geltenden tarifvertraglichen Ausschlussfrist.

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