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Arbeitsrecht
06.01.2011
Arbeitsrecht
BAG: Stufenzuordnung eines Oberartztes

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.12.2010 – 6 AZR357/09– wie folgt: Oberarzt im Sinne desam1.8. 2006 inKraft getretenenTarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/ VKA) ist derjenige Arzt, dem die medizinische Verantwortung für selbständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragen ist. Eingruppiert ist ein Oberarzt nach § 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA in die Entgeltgruppe III, die zwei Stufen umfasst. Gemäß § 19 Abs. 1 Buchst. c TV-Ärzte/VKA wird die Stufe 2 nach dreijähriger oberärztlicher Tätigkeit erreicht. (PM BAG vom 16.12.2010)

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