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Arbeitsrecht
04.08.2016
Arbeitsrecht
LAG Berlin: Steuerschaden

Das LAG Berlin hat mit Urteil vom 13.5.2016 – 2 Sa 63/16 – wie folgt entschieden:

Einer Arbeitnehmerin steht gegenüber einem Arbeitgeber grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zum Ersatz des Steuerschadens zu, wenn der Arbeitgeber Arbeitsvergütung aus Vorjahren nachzahlt.

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