R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
08.03.2016
Arbeitsrecht
BAG: Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug

Das BAG hat mit Urteil vom 18.11.2015 – 5 AZR 814/14 – wie folgt entschieden:

1. Die Sittenwidrigkeit einer Vergütungsvereinbarung ist nicht nach dem gesetzlichen Mindestlohn, sondern der üblichen Vergütung zu beurteilen.

2. Ist der Wert der Arbeitsleistung (mindestens) doppelt so hoch wie der Wert der Vergütung, lässt dies den tatsächlichen Schluss auf die verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zu.

stats