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Arbeitsrecht
15.08.2011
Arbeitsrecht
FG Düsseldorf: Schenkung der Muttergesellschaft als Arbeitslohn

Das FG Düsseldorf hat im Urteil vom 21.6.2011 – 8 K 2652/09 E – entschieden: Auch bei der Zuwendung eines Dritten könne es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn handeln. Die objektiven Umstände der Zuwendung im entschiedenen Fall deuteten darauf hin, dass diese in Anerkennung der vom Kläger geleisteten Arbeit erfolgt sei. Die subjektive Einschätzung, es handele sich um eine Schenkung, sei unmaßgeblich.
(PM FG Düsseldorf vom 4.8.2011)

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2006-1 unter www.betriebs-berater.de

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