R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
22.02.2013
Arbeitsrecht
BAG: Postpersonalrechtsgesetz - Versetzung - Beamte

Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 10.10.2012 - 7 ABR 42/11 - wie folgt: Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG ist in den Postnachfolgeunternehmen auch für Beamte gegeben, soweit nicht im Einzelfall die Voraussetzungen eines Mitbestimmungsrechts nach § 76 Abs. 1 BPersVG vorliegen - § 28 Abs. 1 PostPersRG; in diesem Fall besteht nur das personalvertretungsrechtliche Mitbestimmungsrecht. Das Mitbestimmungsrecht nach § 76 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 2 BPersVG bei der Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit besteht nicht nur dann, wenn die Tätigkeiten auf einem Dienstposten niedriger zu bewerten sind als es dem Amt im statusrechtlichen Sinn entspricht, das der für die Beschäftigung vorgesehene Beamte innehat. Es greift vielmehr auch dann, wenn die Übertragung der Tätigkeit aus sonstigen Gründen nicht amtsangemessen ist. Soll einem Beamten in einem Postnachfolgeunternehmen deshalb eine nicht amtsangemessene Tätigkeit übertragen werden, besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG, sondern lediglich nach § 28 Abs. 1 PostPersRG iVm. § 76 Abs. 1 BPersVG. Die Zuweisung zu einem „Überhang“ ist für einen Beamten dann nicht amtsunangemessen, wenn dadurch lediglich zum Ausdruck gebracht wird, dass sich der Arbeitgeber eines Postnachfolgeunternehmens vorbehält, ihn später anderweitig amtsangemessen zu beschäftigen.

stats