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Arbeitsrecht
21.08.2015
Arbeitsrecht
BAG: Ordentliche, betriebsbedingte Änderungskündigung - Auslegung eines Tarifvertrags über Rationalisierungsschutz

Das BAG hat mit Urteil vom 29.1.2015 – 2 AZR 1005/13 – wie folgt entschieden:

Der TV-Ratio verbietet nicht generell Änderungskündigungen, die sich nicht im Rahmen der Zumutbarkeitskriterien seines § 5 halten. Er sieht auch nicht vor, dass Änderungskündigungen mit dem Ziel einer dauerhaften Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz stets die Kriterien jedenfalls der räumlichen Zumutbarkeit nach § 5 Abs. 4 Buchst. a TV-Ratio wahren müssten. Gemäß § 4 TV-Ratio haben die erfassten Arbeitnehmer nur dann einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung innerhalb der Zumutbarkeitsgrenzen des § 5 TV-Ratio, wenn ein entsprechender Arbeitsplatz frei ist.

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