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Arbeitsrecht
06.01.2010
Arbeitsrecht
BAG: Neue Eingruppierungsregelungen für Oberärzte

Das BAG entschied am 9.12.2009 in sieben Eingruppierungsklagen (u. a. 4 AZR 841/08), in denen es um die Eingruppierung als Oberärztin bzw. Oberarzt ging. Sie waren teilweise erfolgreich, wurden aber überwiegend mangels ausreichendem Vortrag der Klägerseite abgewiesen. Dabei hatte der vierte Senat Gelegenheit, die neuen Tarifbestimmungen des Marburger Bundes, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände sowie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder auszulegen. Danach erhalten die Oberärzte nunmehr eine deutlich höhere Vergütung als Fachärzte, wenn sie die medizinische Verantwortung in ihrem Bereich übernehmen.
(BAG PM vom 9.12.2009)

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