R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
03.08.2017
Arbeitsrecht
BAG: Mitbestimmung bei betrieblichem Vergütungssystem eines tarifgebundenen Arbeitgebers

Das BAG hat mit Urteil vom 28.3.2017 – 1 ABR 1/16 – wie folgt entschieden (Orientierungssätze):

1. Im Betrieb eines tarifgebundenen Arbeitgebers ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einführung und Änderung des Vergütungssystems nach dem Eingangshalbsatz des § 87 Abs. 1 BetrVG ausgeschlossen, soweit die Tarifvertragsparteien hierfür eine abschließende und zwingende tarifliche Regelung getroffen haben. Der Tarifvorbehalt des § 87 Abs. 1 Eingangshalbs. BetrVG erfordert keine Tarifgebundenheit der einzelnen Arbeitnehmer.

2. Passt ein tarifgebundener Arbeitgeber die monatliche Vergütung derjenigen Arbeitnehmer, deren Monatsentgelt sich nicht nach der tariflichen Entgeltordnung bestimmt, entsprechend der Tarifentwicklung an, besteht für den Betriebsrat auch insoweit kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG.

3. Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG wird auch dann nicht ausgelöst, falls der Arbeitgeber bei der Entgeltanpassung für diesen Arbeitnehmerkreis die tariflichen Entgeltgrundsätze modifizieren würde. Der Tarifvorbehalt wird durch eine etwaige tarifwidrige Maßnahme nicht aufgehoben.

Volltext unter:BB-ONLINE BBL2017-1843-2

stats