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Arbeitsrecht
16.10.2014
Arbeitsrecht
ArbG Kiel: Mitarbeiterin im Regionalbüro einer Büro - Befristung wegen Vergütung aus Haushaltsmitteln

Das ArbG Kiel hat mit Urteil vom 27.8.2014 – 5 Ca 388 b/14 - entschieden: Eine Mitarbeiterin im Regionalbüro einer Partei ist nicht mit einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin einer Partei zu vergleichen, so dass die Befristung des Arbeitsvertrages nicht wegen der Eigenart der Arbeitsleitung sachlich gerechtfertigt ist.

Beruft sich der Arbeitgeber darauf, dass die Befristung deswegen gerechtfertigt ist, weil die Arbeitnehmerin aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, muss er Beweis dafür erbringen, dass ihm tatsächlich entsprechende Haushaltsmittel zugewiesen worden sind.

 

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