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Arbeitsrecht
02.10.2014
Arbeitsrecht
BT: Missbrauch von Werkverträgen

Der Petitionsausschuss setzt sich für gesetzgeberische Maßnahmen im Kampf gegen den missbräuchlichen Einsatz von Werkverträgen ein. In der Sitzung am 24.9. beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahin gehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Ein ausdrückliches Verbot missbräuchlich abgeschlossener Werkverträge erachtet der Ausschuss hingegen als „nicht notwendig“.

In der Petition wird gefordert, mit gesetzlichen Regelungen die Umgehung von Tariflöhnen durch den Abschluss von Werkverträgen zu verhindern. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass viele Firmen durch den Abschluss von Werkverträgen versuchen würden, „die Stundenlöhne niedrig zu halten“. Werkverträge sollten nach Ansicht der Petenten nur noch dann zulässig sein, wenn dafür der gleiche Lohn gezahlt wird, wie den im Betrieb des Auftraggebers fest angestellten Arbeitnehmern. Im Übrigen seien sie zu verbieten.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass Werkverträge „seit Jahrzehnten Bestandteil unserer arbeitsteiligen Gesellschaft sind“. Es gebe keinen Grund, klassische Werkverträge einzuschränken oder gar zu verbieten. Werde dagegen ein Werkvertrag nur als solcher bezeichnet, obwohl eher eine Arbeitnehmerüberlassung oder ein reguläres Arbeitsverhältnis vorliegt, so sei der Werkvertrag rechtswidrig, teilt die Regierung mit. Konstruktionen, die nur als Werkvertrag geschlossen werden, um arbeitsrechtliche Schutzvorschriften zu umgehen, müsse bei der Umsetzung bestehender gesetzlicher Vorschriften effektiv begegnet werden.

(hib-Meldung vom 24.9.2014)

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