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Arbeitsrecht
29.08.2017
Arbeitsrecht
BAG: Kündigungsschutz für Wahlbewerber für ein Mandat im Europäischen Parlament

Das BAG hat mit Urteil vom 18.5.2017 – 2 AZR 79/16 – wie folgt entschieden:

Die Unwirksamkeit einer Kündigung nach § 3 Abs. 3 Satz 1 EuAbgG setzt voraus, dass die Kündigung auf Gründen beruht, die im Zusammenhang mit der Kandidatur für ein Mandat im Europäischen Parlament stehen.

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