BAG: Kündigung in der Air-Berlin-Insolvenz - Annahmeverzug - Grundurteil
Das BAG hat mit Urteil vom 13.2.2020 – 6 AZR 208/19 – wie folgt entschieden:
Der Erlass eines Grundurteils kommt gemäß § 304 Abs. 1 ZPO nur in Betracht, wenn der Anspruch nach Grund und Betrag streitig ist. Dies setzt grundsätzlich einen bezifferten Leistungs- oder Feststellungsantrag voraus (Rn. 28).