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Arbeitsrecht
19.12.2011
Arbeitsrecht
BAG: Keine zeitliche Begrenzung des Vertrauensschutzes für „Altverträge" bei Auslegung einer Verweisungsklausel

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 14.12.2011 - 4 AZR 79/10 - wie folgt: Eine vor
dem 1.1.2002 arbeitsvertraglich vereinbarte dynamische Verweisung auf einen Tarifvertrag („Altvertrag") ist gewöhnlich dann als Gleichstellungsabrede auszulegen, wenn sie auf den einschlägigen Tarifvertrag verweist, an den der Arbeitgeber zu diesem Zeitpunkt selbst gebunden ist. Endet seine Tarifgebundenheit zu einem späteren Zeitpunkt, entfällt die Dynamik der Verweisung. Der Tarifvertrag bleibt dann statisch in der zur Zeit des Wegfalls der Tarifgebundenheit geltenden Fassung Inhalt des Arbeitsvertrages. Zwar hat das Bundesarbeitsgericht diese Rechtsprechung inzwischen aufgegeben. Es gewährt hinsichtlich
sog. „Altverträge" jedoch Vertrauensschutz, zu dessen zeitlicher Begrenzung kein Anlass besteht.
(PM BAG vom 14.12.2011)

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