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Arbeitsrecht
05.05.2017
Arbeitsrecht
BAG: Keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung eines gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens

Das BAG hat mit Urteil vom 21.2.2017 – 1 AZR 367/15 - wie folgt entschieden: Die vertragliche Rücksichtnahmepflicht nach § 241 Abs. 2 BGB begründet keine Verpflichtung des Arbeitgebers, ein gerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen, wenn der Betriebsrat die nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erforderliche Zustimmung zur Einstellung des Arbeitnehmers verweigert.

 

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