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Arbeitsrecht
11.02.2011
Arbeitsrecht
BAG: Insolvenz des Arbeitgebers – Rückdeckungsversicherung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 29.9.2010 – 3 AZR 107/08 – wie folgt: Führt der Arbeitgeber Altersversorgung über einen externen Versorgungsträger durch, ist im Insolvenzfall für die Zuordnung der beim externen Versorgungsträger aufgelaufenen Vermögenswerte zur Masse entscheidend, ob der insolvente Arbeitgeber aus dem Rechtsverhältnis zwischen ihm und dem Versorgungsträger noch Zugriff auf die Vermögenswerte hätte. Führt der Arbeitgeber Altersversorgung über eine Unterstützungskasse durch, die ihre Leistungspflichten kongruent über eine Lebensversicherung rückdeckt, kann der Insolvenzverwalter in der Insolvenz des Arbeitgebers den Rückkaufswert der Rückdeckungsversicherung nicht zur Masse ziehen. Der Versicherungsvertrag wird von der Unterstützungskasse im eigenen Namen abgeschlossen, so dass die Rechte aus der Versicherung der Unterstützungskasse und nicht dem Arbeitgeber zustehen.

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