LAG Berlin: Günstigkeitsvergleich
Das LAG Berlin hat mit Urteil vom 12.4.2013 – 6 Sa 2000/12 entschieden: Es ist für den Arbeitnehmer günstiger i. S. d. § 4 Abs. 3 TVG, eine kürzere Wochenarbeitszeit zu einem höheren Stundensatz als nach dem Tarifvertrag zu leisten, auch wenn sein Monatseinkommen dadurch insgesamt geringer ausfällt.