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Arbeitsrecht
08.11.2013
Arbeitsrecht
LAG Berlin-Brandenburg: Feststellungsinteresse bei Abmahnung

Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 26.7.2013 – 4 Ta 1158/13 - entschieden: 1. Ein Antrag, festzustellen, dass die Arbeitgeberin aus einer Abmahnung nach der Entfernung aus der Personalakte keine Rechtswirkungen mehr herleiten kann, ist regelmäßig unzulässig. 2. Es handelt sich der Sache nach um eine negative Feststellungsklage. Ein Feststellungsinteresse besteht deswegen nur dann, wenn sich der Gegner eines Rechts gegen den Kläger berühmt, das erstrebte Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, die hierdurch drohende Gefahr einer Inanspruchnahme zu beseitigen und darüber hinaus Gründe vorliegen, die eine alsbaldige Klärung notwendig erscheinen lassen.

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