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Arbeitsrecht
06.12.2011
Arbeitsrecht
BAG: Einigungsstellenspruch nach § 113 BetrVG

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.8.2011 – 1 AZR 44/10 – wie folgt: Der Versuch eines Interessenausgleichs i. S. v. § 113 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 BetrVG setzt nicht voraus, dass die Einigungsstelle das Scheitern der Interessenausgleichsverhandlungen förmlich durch Beschluss feststellt.

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