R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
04.01.2016
Arbeitsrecht
BAG: Eingruppierung im Gebäudereiniger-Handwerk - Auslegung eines Lohntarifvertrags

Das BAG hat mit Urteil vom 30.9.2015 – 4 AZR 641/13 – wie folgt entschieden:

Ein Entgeltanspruch nach der Lohngruppe 6a LTV 2012 - „Beschäftigte der Lohngruppe 6 nach dreimonatiger Tätigkeit im Gebäudereiniger-Handwerk“ - setzt eine Tätigkeit des Arbeitnehmers voraus, welche die tariflichen Anforderungen der Lohngruppe 6 LTV 2012 erfüllt. Allein eine dreimonatige Tätigkeit im Gebäudereiniger-Handwerk und der Umstand, dass ein Arbeitnehmer nach der Lohngruppe 6 LTV 2012 vergütet wurde, begründet keinen Entgeltanspruch nach dieser Lohngruppe.

stats