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Arbeitsrecht
03.11.2015
Arbeitsrecht
BAG: Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

Das BAG hat mit Urteil vom 13.5. 2015 – 4 AZR 355/13 wie folgt entschieden:

1. Bei der Bestimmung eines Arbeitsvorgangs iSv. § 22 BAT bleibt die tarifliche Wertigkeit einzelner Arbeitsschritte grundsätzlich außer Betracht. Maßgebend hierfür ist allein das Arbeitsergebnis. Erst im Anschluss an diese Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt dessen Zuordnung zu dem Tätigkeitsmerkmal einer Entgeltgruppe.

2. Die Protokollerklärung Nr. 13 zur Entgeltgruppe S 14 TVöD-V/VKA ist eine tarifvertragliche Regelung mit normativem Charakter.

3. Die in Satz 1 der Protokollerklärung Nr. 13 genannten Tätigkeiten sind tarifliche Tätigkeitsbeispiele für die Erfüllung des Tätigkeitsmerkmals der ersten Alternative der Entgeltgruppe S 14. Nach Satz 3 der Protokollerklärung Nr. 13 sollen sie nicht dadurch der entsprechenden tariflichen Wertung entzogen werden können, dass sie außerhalb des Allgemeinen Sozialen Dienstes organisiert werden.

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