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Arbeitsrecht
24.09.2014
Arbeitsrecht
BAG: Eingruppierung der Leiterin einer Kindertagesstätte

Das BAG hat mit Urteil vom 16.4.2014 – 4 AZR 859/12 – entschieden:
1. Die für die Eingruppierung von Leiterinnen/Leitern von Kindertagesstätten nach den Entgeltgruppen S 7, S 10, S 13 und S 15 TVöD-BT-V/VKA maßgebende Durchschnittsbelegung knüpft nach der Protokollerklärung Nr. 9 ausschließlich an die Zahl der im Referenzzeitraum vergebenen, gleichzeitig belegbaren Kindertagesstättenplätze an. 2. Diese danach ermittelte Zahl bleibt grundsätzlich für das gesamte auf den Referenzzeitraum folgende Kalenderjahr maßgebend. Das gilt unabhängig von einer Veränderung der gleichzeitig belegbaren Plätze aufgrund tatsächlicher Schwankungen, etwa bei der Neubelegung nach den Sommerferien. 3. Über mögliche Ausnahmen von diesem Grundsatz (z. B. bei einer Änderung der belegbaren Plätze aufgrund einer Zusammenlegung oder Trennung von Kindertagesstätten) brauchte der Senat nicht zu entscheiden.

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