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Arbeitsrecht
11.02.2010
Arbeitsrecht
BAG: Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

Einer Eingruppierung eines Beschäftigten in die Entgeltgruppe 1 TVöD steht nicht entgegen, dass sich dessen Gesamttätigkeit aus mehreren Teiltätigkeiten im Tarifsinne zusammensetzt, von denen nicht alle nach der Entgeltgruppe 1 TVöD zu bewerten sind. Nach den gemäß § 17 Abs. 1 TVÜ-VKA nach wie vor geltenden Eingruppierungsgrundsätzen der auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Satz 2 RahmenTV zu § 20 BMT-G II vereinbarten Bezirkstarifverträgen ist es für die Eingruppierung grundsätzlich maßgebend, welcher Entgeltgruppe die Summe der zeitlich mindestens zur Hälfte auszuübenden Teiltätigkeiten zuzuordnen ist.
 
BAG-Entscheidung vom 20.5.2009 - 4 ABR 99/08

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