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Arbeitsrecht
15.09.2014
Arbeitsrecht
LAG Berlin-Brandenburg: Einfache Differenzierungsklausel für Gewerkschaftsmitglieder

Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 2.4.2014 – 15 Sa 1992/13 – entschieden:
1. Arbeitnehmer, der nicht Gewerkschaftsmitglied ist, kann aus einer einfachen Differenzierungsklausel regelmäßig keine Ansprüche herleiten.
2. Ist die Klausel – unterstellt – wirksam, erfüllt er die entsprechenden Voraussetzungen nicht.
3. Ist sie – unterstellt – unwirksam, ist allein aus der Befolgung eines unwirksamen Normbefehls durch den Arbeitgeber eine Pflicht zur Gleichbehandlung nicht zu entnehmen.
4. Vorliegend kann auch nicht festgestellt werden, dass die Arbeitgeberin in Kenntnis einer vermeintlichen Unwirksamkeit der Klausel weiterhin Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder erbracht hat.

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