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Arbeitsrecht
16.12.2011
Arbeitsrecht
: EU-Verordnung im Datenschutzrecht

 Das Datenschutzrecht soll in Europa vereinheitlicht werden. Hierzu plant die EU-Kommission laut PM der GDD vom 17.11.2011 das Rechtsinstrument der Verordnung, welche unmittelbare Geltung für alle Mitgliedstaaten entfaltet, einzusetzen. Die geplante Verordnung soll auch Zuständigkeiten von Datenschutzaufsichtsbehörden konkretisieren. Die Vorstellung der Verordnung ist für den 25.1.2012 geplant. Mit diesen neuen Plänen werden die Befugnisse der EU erheblich gestärkt. Unternehmen müssen darüber hinaus bei Datenschutzverstößen mit einer Geldstrafe von bis zu fünf Prozent ihres Umsatzes rechnen. (PM FAZ vom 5.12.2011)

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