R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
27.10.2014
Arbeitsrecht
BAG: Dienstordnungsangestellter - Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit - Mitbestimmung

Das BAG hat mit Urteil vom 28.5.2014 - 7 AZR 276/12 - entschieden:
Ein Beteiligungsrecht des Personalrats bei der Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit eines Dienstordnungsangestellten in Anwendung des § 27 BeamtStG ergab sich in Nordrhein-Westfalen weder aus § 74 Abs. 3 LPVG NW aF noch aus § 73 Nr. 2 LPVG NW aF. Die personalvertretungsrechtlichen Regelungen beruhten auf einem Änderungsgesetz, mit dem der Gesetzgeber das Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der „Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit" abschaffen wollte. Stellt ein Arbeitgeber in Anwendung von § 27 BeamtStG die begrenzte Dienstfä-higkeit eines Dienstordnungsangestellten fest, setzt dies voraus, dass weder nach § 26 Abs. 2 und Abs. 3 BeamtStG die weitere volle Verwendung des Beamten möglich noch der Beamte dienstunfähig iSv. § 26 Abs. 1 BeamtStG ist. Die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt der Arbeitgeber.

stats