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Arbeitsrecht
25.01.2012
Arbeitsrecht
EU-Kommission: Datenschutzreform per EU-Verordnung

Am 25.1. stellte die für die Justiz zuständige Kommissions-Vizepräsidentin Reding die seit einiger Zeit bereits erwarteten Vorschläge für eine Verordnung und eine Richtlinie zur Reform des Datenschutzes vor. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen findet sich in den BB-Nachrichten unter http://www.betriebs-berater.de. Unter http://www.horizont.net/aktuell/digital/pages/protected/Datenschutz-So-sieht-der-Gesetzesentwurf-aus--Erste-Reaktionen-aus-Politik-und-Wirtschaft_105305.html finden sich erste Reaktionen dazu aus Politik und Wirtschaft. Die EU-Kommission greift zur Erläuterung des Änderungsbedarfs sogar zum filmischen Hilfsmittel unter http://ec.europa.eu/hp_webfiles/videos/120125.flv. Die Änderungen betreffen insbesondere auch den Beschäftigtendatenschutz. Nachdem über dessen Reform in Deutschland seit März 2010 gestritten wird, hatte man sich mit den Formulierungsvorschlägen des BMI aus dem September 2011 über die Hauptkritikpunkte am Entwurf vom 25.8.2010 verständigt. Ein wesentlicher Punkt war u. a. die Einwilligung als Rechtfertigungsgrundlage. Nunmehr ist zu befürchten, dass mit der EU-Datenschutzreform die Kompromisse wieder vom Tisch sind. Jedenfalls ist kaum zu erwarten, dass der nationale Gesetzgeber vor diesem Hintergrund noch tätig wird, auch wenn mit dem Inkrafttreten der Verordnung erst in zwei bis drei Jahren zu rechnen ist. Mit den aktuellen Änderungen der EU-Datenschutzreform befassen sich Wybitul/Fladung demnächst in Heft 8 des Betriebs-Berater.

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