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Arbeitsrecht
14.04.2016
Arbeitsrecht
EU-Parlament: Datenschutz-Grundverordnung beschlossen

Das EU-Parlament hat am 14. April 2016 die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in zweiter Lesung verabschiedet. Die DSGVO bringt umfangreiche neue Anforderungen für Unternehmen. Sie tritt dann nach einer Übergangfrist von zwei Jahren im Mai 2018 in Kraft. Damit ist das bislang größte Reformvorhaben des EU-Datenschutzes nach einem über fünfjährigen Gesetzgebungsvorgang nun abgeschlossen. Bedeutung wird die DSGVO für alle Unternehmen haben, die personenbezogene Daten verarbeiten. Verbunden sind die Neuerungen mit enormen Bußgeldern und zahlreichen Transparenz-, Informations- und Dokumentationspflichten. Gleichzeitig wird der Datenschutz als Teil der einer wirksamen Compliance noch weiter an Bedeutung gewinnen.

► Vgl. dazu auch den Standpunkt von Wybitul unter www.betriebs-berater.de

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