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Arbeitsrecht
26.08.2011
Arbeitsrecht
BAG: Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.2.2011 – 4 AZR 439/09 – wie folgt: Ein zwischen Betriebsveräußerer und Betriebserwerber geschlossener Personalüberleitungsvertrag kann eine unmittelbare dynamische Anwendung von Tarifverträgen nicht begründen, da es sich um einen unzulässigen Vertrag zulasten Dritter handeln würde. In dem Personalüberleitungsvertrag kann aber zugunsten der von ihm erfassten Arbeitnehmer ein schuldrechtlicher Anspruch begründet werden, die dynamische Bezugnahme der im Personalüberleitungsvertrag genannten Tarifverträge mit ihnen zu vereinbaren.

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