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Arbeitsrecht
25.02.2011
Arbeitsrecht
BAG: Betriebsrente – Koppelung an Einkommensentwicklung

Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 26.10.2010 – 3 AZR 711/08 – wie folgt: Weder das für Eingriffe in Betriebsrentenanwartschaften entwickelte dreistufige Prüfschema noch die diesem zugrunde liegenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit sind heranzuziehen, wenn nach einer Versorgungsordnung die Entwicklung der laufenden Betriebsrentenleistung von der Steigerung oder Senkung des Einkommens der vergleichbaren aktiv Beschäftigten abhängt und sich aus diesem Grund die Betriebsrente verringert. Eine Dienstvereinbarung, die eine solche Regelung vorsieht, ist jedoch nach dem jeweiligen Personalvertretungsrecht daraufhin zu überprüfen, ob sie den Grundsätzen von Recht und Billigkeit entspricht.

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