R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
02.04.2015
Arbeitsrecht
BAG: Betriebsrat - Zuordnung der Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag

Das BAG hat mit Beschluss vom 18.11.2014 — 1 ABR 21/13 — wie folgt entschieden:

1. Der aus einer Betriebsratswahl hervorgegangene Betriebsrat ist Repräsentant der Belegschaft der betrieblichen Einheit, von der er gewählt worden ist. Seine Errichtung und Betätigung erstreckt sich auf diese Einheit und ist gleichermaßen auf sie beschränkt.

2. § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ermächtigt die Tarifvertragsparteien unter den dort bestimmten Voraussetzungen zu einer vom Gesetz abweichenden Bildung von Organisationseinheiten, in denen Betriebsräte gewählt werden. Diese nehmen die nach dem Betriebsverfassungsgesetz dem Betriebsrat zugewiesenen Beteiligungsrechte wahr.

3. Die tarifliche Regelungsbefugnis nach § 3 Abs. 1 BetrVG umfasst nicht den Entzug betriebsverfassungsrechtlicher Befugnisse der gewählten Betriebsräte und deren Zuweisung an andere Arbeitnehmervertretungen.

4. Ein Einigungsstellenspruch ist vom Arbeitgeber nach § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Feststellung seiner Unwirksamkeit oder einer gegenteiligen Vereinbarung mit dem Betriebsrat im Betrieb durchzuführen.

stats