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Arbeitsrecht
04.10.2016
Arbeitsrecht
BAG: Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - Auslegung

Das BAG hat mit Urteil vom 19.7.2016 – 3 AZR 141/15 – wie folgt entschieden:

In einer Versorgungszusage kann die für die Berechnung einer Betriebsrente maßgebliche versorgungsfähige Vergütung auf einzelne Bestandteile des Tarifentgelts beschränkt werden. Es müssen nicht sämtliche tariflichen Vergütungsbestandteile zugrunde gelegt werden.

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